comparsu,
vorsichtiger hat nur zusammengefaßt, was bsslang erarbeitet wurde und hat in den Stellungnahmen der Jugendämter verdeutlicht, daß sehr ganau zwischen Beratung und Vermittlung einerseits und den Auskunftsansprüchen andererseits unterschieden werden muß. (Diese Grenzziehung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben und zivilrechtlichen Ansprüchen ist mW juristisch sehr umstritten.)
Wenn Du - wie ich meine zu Recht- Auskunftsansprüche des JA gegen Dich verneinst - sofern diese als solche zu erkennen sind und nicht nur im Rahmen von Vermittlung stattfinden -, dann solltest Du umgekehrt nicht von denen Unmögliches verlagen.
Du hast mE NUR Auskunftsansprüche gegen Dein Kind - wie und vom wem auch immer die vermittelt werden.
Du solltest in Schreiben daher genau darauf achten, daß Du Auskünfte von Deinem Sohn benötigst, NICHT vom JA, das JA also auch Deinerseits nur als Vermittler ansprichst. Das sollte klar zum Ausdruck kommen. Ich würde an deiner Stelle einen persönlichen Termin mit Deinem Sohn vorschlagen, in dem alles gut besprochen werden kann. So erhältst Du ungefilterte Auskünfte.
Für kostengünstige Vermittlung kann man doch nur dankbar sein, denn Dein Sohn hönnte mE auch gleich in ein teures Verfahren gegen Dich einsteigen. Ich kenne Jugendämter, die Vermittlung ablehnen und gleich (bequem) zum Verfahren gegen den vermeindlich Pflichtigen raten. Verpflichtet sind die nämlich zu kaum etwas bzw. haben einen hohen Ermessensspielraum. Rechne damit, wenn Du auf die allzu garstig (ein)wirkst.
Daher gilt, in jedem Fall freundlich zu bleiben.
Wenn man das nicht kann oder emotional gerade zu 'angepißt' ist, dann kann ein GUTER Anwalt helfen.
Oder man schlägt gleich eine Mediation vor, in der die pflichtige Mutter mit an den Tisch geholt wird...
vorsichtiger hat nur zusammengefaßt, was bsslang erarbeitet wurde und hat in den Stellungnahmen der Jugendämter verdeutlicht, daß sehr ganau zwischen Beratung und Vermittlung einerseits und den Auskunftsansprüchen andererseits unterschieden werden muß. (Diese Grenzziehung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben und zivilrechtlichen Ansprüchen ist mW juristisch sehr umstritten.)
Wenn Du - wie ich meine zu Recht- Auskunftsansprüche des JA gegen Dich verneinst - sofern diese als solche zu erkennen sind und nicht nur im Rahmen von Vermittlung stattfinden -, dann solltest Du umgekehrt nicht von denen Unmögliches verlagen.
Du hast mE NUR Auskunftsansprüche gegen Dein Kind - wie und vom wem auch immer die vermittelt werden.
Du solltest in Schreiben daher genau darauf achten, daß Du Auskünfte von Deinem Sohn benötigst, NICHT vom JA, das JA also auch Deinerseits nur als Vermittler ansprichst. Das sollte klar zum Ausdruck kommen. Ich würde an deiner Stelle einen persönlichen Termin mit Deinem Sohn vorschlagen, in dem alles gut besprochen werden kann. So erhältst Du ungefilterte Auskünfte.
Für kostengünstige Vermittlung kann man doch nur dankbar sein, denn Dein Sohn hönnte mE auch gleich in ein teures Verfahren gegen Dich einsteigen. Ich kenne Jugendämter, die Vermittlung ablehnen und gleich (bequem) zum Verfahren gegen den vermeindlich Pflichtigen raten. Verpflichtet sind die nämlich zu kaum etwas bzw. haben einen hohen Ermessensspielraum. Rechne damit, wenn Du auf die allzu garstig (ein)wirkst.
Daher gilt, in jedem Fall freundlich zu bleiben.
Wenn man das nicht kann oder emotional gerade zu 'angepißt' ist, dann kann ein GUTER Anwalt helfen.
Oder man schlägt gleich eine Mediation vor, in der die pflichtige Mutter mit an den Tisch geholt wird...