06-11-2011, 14:05
nein - oh gott das hört sich ja alles drastischer an als es de facto ist :-)
also ich werde denen selbstverständlich nen sehr netten brief schreiben und das toll finden dass sie meinen sohn beraten. und sie können mir dann ja mitteilen wie ich an meine geforderten informationen komme. ist ja normal kein problem denn darauf hab ich ja schliesslich ein recht wenn auch ich den unterhalt berechnen lassen möchte. wenn sie mir die daten nicht mitteilen dann lass ich das halt über nen anwalt machen - auch kein problem dafür gibts die ja. aber die geforderten informationen stehen mir zu darauf hab ich ein recht. ich möchte wissen was das für ein prakti ist und zwar schriftlich (praktivertrag) wie soll ich denn sonst bitte beurteilen ob dies seinem berufswunsch entspricht... wenn sie ihn dann dazu veranlassen ein verfahren gegen mich einzuleiten - na dann bittschön... sollns doch machen. dann weiss ich wenigstens dass es scheinbar nicht rechtens ist für die berechnung die benötigten unterlagen für sich einzufordern. dann ists aber auch besser dass man davon ausgeht dass man ab 18 nach wie vor alleinzahler des unterhalts ist... denn ich hab ne auskunftspflicht - die anderen nicht... das is cool... wenn ich fordere darf gegen mich vorgegangen werden, auch cool dann hat sich eigentlich ja nix geändert gegüber 18 und nicht 18 jährigen... das glaub ich aber nicht so ganz, deshalb werde ich nächste woche mir nen termin bei nem fachanwalt verschaffen hab schon recherche betrieben und einen geeigneten gefunden. wird ja wohl keine tausende euro kosten sich dort beraten zu lassen. und den brief ans ja setz ich trotzdem ab.
ach ja und mir gehts primär um die finanzielle klarheit - das hat jetzt prio 1 alles andere is nachrangig. hab genug durch und insges. 54.000 euro unterhalt seit 13 jahren bezahlt plus 13 jahre ärger + psychoterror inclusive
hab hier noch ein fakt gefunden das scheinbar der wahrheit entspricht:
Soweit dies zur Berechnung Ihrer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist, haben Sie einen Anspruch auf Auskunft über deren Einkünfte und Vermögensverhältnisse gegen Ihre Ex-Frau und Ihren Sohn und darauf, dass diese entsprechende Belege vorlegen, wenn Sie es verlangen.
und genau das fordere ich übers JA und wenn die mir das vermitteln können - gut wenn nicht dann halt auf direktem weg...
also ich werde denen selbstverständlich nen sehr netten brief schreiben und das toll finden dass sie meinen sohn beraten. und sie können mir dann ja mitteilen wie ich an meine geforderten informationen komme. ist ja normal kein problem denn darauf hab ich ja schliesslich ein recht wenn auch ich den unterhalt berechnen lassen möchte. wenn sie mir die daten nicht mitteilen dann lass ich das halt über nen anwalt machen - auch kein problem dafür gibts die ja. aber die geforderten informationen stehen mir zu darauf hab ich ein recht. ich möchte wissen was das für ein prakti ist und zwar schriftlich (praktivertrag) wie soll ich denn sonst bitte beurteilen ob dies seinem berufswunsch entspricht... wenn sie ihn dann dazu veranlassen ein verfahren gegen mich einzuleiten - na dann bittschön... sollns doch machen. dann weiss ich wenigstens dass es scheinbar nicht rechtens ist für die berechnung die benötigten unterlagen für sich einzufordern. dann ists aber auch besser dass man davon ausgeht dass man ab 18 nach wie vor alleinzahler des unterhalts ist... denn ich hab ne auskunftspflicht - die anderen nicht... das is cool... wenn ich fordere darf gegen mich vorgegangen werden, auch cool dann hat sich eigentlich ja nix geändert gegüber 18 und nicht 18 jährigen... das glaub ich aber nicht so ganz, deshalb werde ich nächste woche mir nen termin bei nem fachanwalt verschaffen hab schon recherche betrieben und einen geeigneten gefunden. wird ja wohl keine tausende euro kosten sich dort beraten zu lassen. und den brief ans ja setz ich trotzdem ab.
ach ja und mir gehts primär um die finanzielle klarheit - das hat jetzt prio 1 alles andere is nachrangig. hab genug durch und insges. 54.000 euro unterhalt seit 13 jahren bezahlt plus 13 jahre ärger + psychoterror inclusive
hab hier noch ein fakt gefunden das scheinbar der wahrheit entspricht:
Soweit dies zur Berechnung Ihrer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist, haben Sie einen Anspruch auf Auskunft über deren Einkünfte und Vermögensverhältnisse gegen Ihre Ex-Frau und Ihren Sohn und darauf, dass diese entsprechende Belege vorlegen, wenn Sie es verlangen.
und genau das fordere ich übers JA und wenn die mir das vermitteln können - gut wenn nicht dann halt auf direktem weg...