17-11-2011, 18:34
(17-11-2011, 17:58)Bluter schrieb: Zur Behandlung von nichtehelichen Elternschaften habe ich bisher keine Neuigkeiten gefunden.Hier:
http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de...11-17.html
Die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regel stellt für nicht miteinander verheiratete Eltern eine wesentliche Änderung dar. Wenn sich die Eltern nicht verständigen können, wird es auch in Zukunft nicht „automatisch“ zur gemeinsamen elterlichen Sorge kommen. In diesen Fällen kann sich ein Elternteil an die Kinderschutzbehörde wenden. Diese wird die gemeinsame elterliche Sorge verfügen, ausser wenn dies nicht den Interessen des Kindes entspricht.