17-11-2011, 19:34
Schaut mal genauer hin! In Absatz 4 heißt es:
"Das Unterhaltsrecht wird ebenfalls neu geregelt. Die elterliche Verantwortung umfasst das Recht und die Pflicht, für das Kind zu sorgen sowie gemeinsam für dessen Unterhalt aufzukommen. In Bezug auf den zweiten Aspekt ist das geltende Recht lückenhaft und veraltet. Dies gilt namentlich mit Blick auf die ledige Mutter, deren Unterhalt – anders als im Fall der geschiedenen Frau – nicht gesichert ist, worunter indirekt auch das Kind leidet. Reicht das Einkommen nicht für zwei Haushalte, ist nach geltendem Recht einseitig der betreuende Elternteil vom finanziellen Manko (Mankofälle) betroffen. Er ist auf Sozialhilfeleistungen angewiesen, die er zurückerstatten muss, wenn er später wieder zu Vermögen kommt. Das Bundesgericht hat diese Regelung als unbefriedigend bezeichnet und eine Korrektur gefordert. Der Bundesrat wird deshalb in der ersten Hälfte des Jahres 2012 Vorschläge für eine neue Regelung des Unterhaltsrechts in die Vernehmlassung schicken. Das Unterhaltsrecht soll wie die elterliche Sorge so geregelt werden, dass sich für das Kind keine Nachteile aus dem Zivilstand der Eltern ergeben.
Im Klartext: Künftig spielt es keine Rolle mehr, ob ein Mann verheiratet war oder nicht, er muss für die F R A U so viel zahlen, dass es dem Kind gleichermaßen gut geht wie bei ihm, nur dass das Kind in der Regel eben nicht beim Vater lebt, weil der dafür sorgen muss, dass es Muddi gut geht! Das Sorgerecht können sich die Schweizer dann an die Backe nageln! So wird der Weg frei, dass in der Schweiz bald gar keine Kinder mehr geboren werden, da muss M A N N kein Prophet sein.
"Das Unterhaltsrecht wird ebenfalls neu geregelt. Die elterliche Verantwortung umfasst das Recht und die Pflicht, für das Kind zu sorgen sowie gemeinsam für dessen Unterhalt aufzukommen. In Bezug auf den zweiten Aspekt ist das geltende Recht lückenhaft und veraltet. Dies gilt namentlich mit Blick auf die ledige Mutter, deren Unterhalt – anders als im Fall der geschiedenen Frau – nicht gesichert ist, worunter indirekt auch das Kind leidet. Reicht das Einkommen nicht für zwei Haushalte, ist nach geltendem Recht einseitig der betreuende Elternteil vom finanziellen Manko (Mankofälle) betroffen. Er ist auf Sozialhilfeleistungen angewiesen, die er zurückerstatten muss, wenn er später wieder zu Vermögen kommt. Das Bundesgericht hat diese Regelung als unbefriedigend bezeichnet und eine Korrektur gefordert. Der Bundesrat wird deshalb in der ersten Hälfte des Jahres 2012 Vorschläge für eine neue Regelung des Unterhaltsrechts in die Vernehmlassung schicken. Das Unterhaltsrecht soll wie die elterliche Sorge so geregelt werden, dass sich für das Kind keine Nachteile aus dem Zivilstand der Eltern ergeben.
Im Klartext: Künftig spielt es keine Rolle mehr, ob ein Mann verheiratet war oder nicht, er muss für die F R A U so viel zahlen, dass es dem Kind gleichermaßen gut geht wie bei ihm, nur dass das Kind in der Regel eben nicht beim Vater lebt, weil der dafür sorgen muss, dass es Muddi gut geht! Das Sorgerecht können sich die Schweizer dann an die Backe nageln! So wird der Weg frei, dass in der Schweiz bald gar keine Kinder mehr geboren werden, da muss M A N N kein Prophet sein.
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!