17-11-2011, 20:40
Hier mal ein kleinen auszuge des Schreibens:
Der Selbstehehalt ist angesichtes der Warmmiete ausschließlich Kabelfernsehen und Treppenputzdienstes nur auf mtl 218,50 festzusetzen.Der notwendige SB ist daher um mtl.141,50 € herab zu setzen.
Notwendiger SB nach HLL
Der SB des Pflichtigen beträgt im falle des §1603 Abs.2 BGB gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen § 1603 Abs.2 S.2 BGB Kinder bei Erwerbstätigkeiten des Pflichtigen mindestens 950 € bei Erwerbstätigkeiten können die Beträge modifiziert werden.Hierin sind Kosten für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung Warmmiete in Höhe von 360,-€
Veränderung eigenständige Einkünfte des Antragsgegners sind nicht dargetan.
Der Selbstehehalt ist angesichtes der Warmmiete ausschließlich Kabelfernsehen und Treppenputzdienstes nur auf mtl 218,50 festzusetzen.Der notwendige SB ist daher um mtl.141,50 € herab zu setzen.
Notwendiger SB nach HLL
Der SB des Pflichtigen beträgt im falle des §1603 Abs.2 BGB gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen § 1603 Abs.2 S.2 BGB Kinder bei Erwerbstätigkeiten des Pflichtigen mindestens 950 € bei Erwerbstätigkeiten können die Beträge modifiziert werden.Hierin sind Kosten für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung Warmmiete in Höhe von 360,-€
Veränderung eigenständige Einkünfte des Antragsgegners sind nicht dargetan.