17-11-2011, 22:12
Die übliche Mietlüge. Nimm das nicht hin. Siehe auch hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...628#pid628 und dem Urteil des BGH XII ZR 182/06 v. 3.12.2008. Keine Herabsetzung des Selbstbehalts wegen billiger Miete.