19-11-2011, 16:18
Hallo Suchender,
wenn die Brut nicht aus dem Knick kommt, ist es ratsam sich darüber Gedanken zu machen ob überhaupt noch eine Unterhaltsverpflichtung besteht und wenn ja, in welcher Höhe.
Deren Privilegierung entfällt, wenn sie volljährig sind und keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen.
Und wenn die so gar nichts unternehmen, kannst du denen schon mal ein fitkives Einkommen aus Helfertätigkeiten andichten.
Also, ich sehe im Moment noch keinen Grund zur Flucht.
wenn die Brut nicht aus dem Knick kommt, ist es ratsam sich darüber Gedanken zu machen ob überhaupt noch eine Unterhaltsverpflichtung besteht und wenn ja, in welcher Höhe.
Deren Privilegierung entfällt, wenn sie volljährig sind und keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen.
Und wenn die so gar nichts unternehmen, kannst du denen schon mal ein fitkives Einkommen aus Helfertätigkeiten andichten.
Also, ich sehe im Moment noch keinen Grund zur Flucht.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)