20-11-2011, 11:38
(20-11-2011, 10:42)iglu schrieb: Wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht, kannst du es ja aufs Kind übertragen und im Zweifelsfall an eine gemeinnützige Organisation. Ein lebenslanges Wohnrecht kann man sich ja sichern.
Die Wohnung an des Kind verschenken geht nicht. Dafür verlangt das Grundbuchamt die Beibringung von Genehmigungen eines Ergänzungspflegers und des Familiengerichts.
Da hat der BGH seine eigenen frühere Urteile verschärft. Siehe BGH vom 30.09.2010, Az. V ZB 206/10. Man darf laut BGH Kindern nichts einfach so schenken.
Ich sehe ansonsten auch nur die Beleihung der Immobilie als Möglichkeit, da noch etwas herauszuholen. Die Immobilie selbst ist unrettbar verloren, auf Immobilien stürzen sich die geldgeilen Geier, Vampire und Fledermäuse doch immer zuallererst. Man kann da nur mit Destruktion das Gericht versalzen und das würde ich auch weidlich tun. Lieber zerschlage ich das Ei, bevor die Täter es sich schmecken lassen.