20-11-2011, 14:05
'in der Regel' bedeutet, dass sich der Wortlaut dieser Vorschrift auf die Grundsätzlichkeit der Gleichwertigkeit bezieht.
Es gibt ja Ausnahmen, bspw. nach 1603 Abs. 2 S.3 !
Danach kann auch der das Kind betreuende Elternteil teilweise oder ganz barunterhaltspflichtig sein.
Es gibt ja Ausnahmen, bspw. nach 1603 Abs. 2 S.3 !
Danach kann auch der das Kind betreuende Elternteil teilweise oder ganz barunterhaltspflichtig sein.