20-11-2011, 19:38
@ Zwangszahler
ich befinde mich ein einer ähnlichen Situation. Ich zahle noch die Hypotheken, Exe sitzt drin und ich darf mein Eigentum noch nicht mal mehr betreten.
Selbst wenn ich einen Käufer hätte- Exe würde niemals freiwillig aus der Bude rausgehen, nur unter grober Gewalteinwirkung.
Insofern hätte die Version mit dem Beleihen und mit Cash abtauchen einen gewissen Charme- das hinauskomplimentieren aus dem Haus nach erfolgreicher Zwangsversteigerung wäre dann das Problem der Bank......
Das Problem wird bei dir wie bei mir darin liegen, dass man sich seinerzeit bei der Finanzierung zur Unterwerfung unter die Vollstreckung ins Gesamtvermögen verpflichten musste. Was in der Praxis bedeutet: wenn die Bank an ihr Geld einfacher rankommt, indem sie dir den Lohn pfändet, dann wird sie sich mit der Zwangsversteigerung Zeit lassen- so lange sie eben Geld bei dir findet.
Austriake
ich befinde mich ein einer ähnlichen Situation. Ich zahle noch die Hypotheken, Exe sitzt drin und ich darf mein Eigentum noch nicht mal mehr betreten.
Selbst wenn ich einen Käufer hätte- Exe würde niemals freiwillig aus der Bude rausgehen, nur unter grober Gewalteinwirkung.
Insofern hätte die Version mit dem Beleihen und mit Cash abtauchen einen gewissen Charme- das hinauskomplimentieren aus dem Haus nach erfolgreicher Zwangsversteigerung wäre dann das Problem der Bank......
Das Problem wird bei dir wie bei mir darin liegen, dass man sich seinerzeit bei der Finanzierung zur Unterwerfung unter die Vollstreckung ins Gesamtvermögen verpflichten musste. Was in der Praxis bedeutet: wenn die Bank an ihr Geld einfacher rankommt, indem sie dir den Lohn pfändet, dann wird sie sich mit der Zwangsversteigerung Zeit lassen- so lange sie eben Geld bei dir findet.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1