29-11-2011, 11:01
(29-11-2011, 09:29)Skipper schrieb: Der Eingangsbeitrag wirkt auf mich lieblos, geradezu brutal.
Eine derartige 'Lösung' könnte weit mehr Probleme bereiten als beseitigen.
Wenn er von mehreren Jahren schwerer psychischer Krankheit spricht, ist sein Leidensdruck wohl bereits enorm hoch und er hat sicher schon einiges probiert um sich selbst und die Ehe am Leben zu halten. Das Posting liest sich wie ein unvermeidlicher Endpunkt, der nun erreicht ist, Erschöpfung.
Was spricht gegen den klassischen Weg? Scheidungsantrag stellen, Zuweisung der Ehewohnung, Aufenthalt des Kindes bei dir. Kinderbetreuung vorab organisieren, Sicherheitsmassnahmen vorab ergreifen (siehe faq), vor allem dafür sorgen dass sie nicht einfach mit dem Kind abhauen kann. Ist das möglich? Die Begründung für den Verbleib des Kindes sollte sich wenig auf die Zwangseinweisung beziehen, sondern auf den aktuellen Stand ihrer Krankheit und die daraus resultierenden Einschränkungen, das Kind zu erziehen. Sprich dich trotzdem explizit für die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge aus.
Eins der Probleme hört sich von aussen wie ein mieser Witz an, kommt aber leider vor: Richter lassen solchen Frauen das Kind, weil sich Kind und Mutter gegenseitig stabilisieren. Mit anderen Worten, wenn sie das Kind los ist, knallt sie vollends durch und es wird teuer für Krankenkasse und Staat, was nicht sein darf. Das Kind als Therapie.