30-11-2011, 11:03
(29-11-2011, 23:28)helmut schrieb: Die Erkrankung ist seit 5 Jahren bekannt. Die Ehe besteht seit 2 Jahren.Und das Kind ist 7. Ok, nun habe ich Langsammerker es auch verstanden. Somit gehe ich davon aus, dass Du kein Sorgerecht hast. Wenn dem so ist, würde mich interessieren, was mit dem "leiblichen" Vater ist? Hat dieser das Sorgerecht? War sie mit ihm verheiratet?Wenn weder er noch Du das Sorgerecht habt, sehe ich kaum Chancen, Dir das ABR zusprechen zu können. Ansonsten könntest Du versuchen, dass das JA als Vormund fungiert und (@p, wie heißt das genau?) den Lebensmittelpunkt des Kindes bei Dir bestimmt.