08-12-2011, 13:25
Hallo zusammen,
über 3 Monate lang hat sich nichts gerührt. Hatte schon die Hoffnung, daß die Kindesmutter sich nicht mehr traut. Hatte ihre Bedürftigkeit angezweifelt und sie direkt mit ihrem mutmaßlichen Vermögen unter Druck gesetzt. Habe Nachweise (Steuererklärung, etc.) eingefordert, daß tatsächlich kein Vermögen da ist, daß verwertet werden kann. Die habe ich natürlich nie bekommen.
Nun habe ich einen Brief vom Amtsgericht bekommen. Die Kindesmutter fordert Verfahrenskostenhilfe von mir. Das Begehren möchte ich natürlich deutlich zurückweisen! Habe dazu ein paar Ideen:
1. Behauptung: Mutwillig herbeigeführte Klage. Argumentation: Ich habe mehrfach die Zahlung angeboten, gleichzeitig aber aufgrund persönlicher Erkenntnisse die Bedürftigkeit der Kindesmutter angezweifelt und deswegen um den Nachweis gebeten, daß tatsächlich kein Vermögen vorhanden ist (Steuererklärung, etc.). Nachweis ist nicht erfolgt, also auch keine Zahlung. Sobald Nachweis kommt gibt es selbstverständlich sofort Geld.
2. Behauptung: Kindesmutter hat Vermögen. Möchte Sie also Verfahrenskostenhilfe, so bitte ich erneut um den Nachweis, daß kein Vermögen vorhanden ist (Steuererklärung, etc.).
3. Bringt es was, die betrügerischen Schreiben ihres Anwalts mit vorzulegen, um den Aufhänger der "mutwillig herbeigeführten Klage" weiter zu stärken?
Hat das so Aussicht auf Erfolg? Nur eine Strategie, oder alle parallel?
über 3 Monate lang hat sich nichts gerührt. Hatte schon die Hoffnung, daß die Kindesmutter sich nicht mehr traut. Hatte ihre Bedürftigkeit angezweifelt und sie direkt mit ihrem mutmaßlichen Vermögen unter Druck gesetzt. Habe Nachweise (Steuererklärung, etc.) eingefordert, daß tatsächlich kein Vermögen da ist, daß verwertet werden kann. Die habe ich natürlich nie bekommen.
Nun habe ich einen Brief vom Amtsgericht bekommen. Die Kindesmutter fordert Verfahrenskostenhilfe von mir. Das Begehren möchte ich natürlich deutlich zurückweisen! Habe dazu ein paar Ideen:
1. Behauptung: Mutwillig herbeigeführte Klage. Argumentation: Ich habe mehrfach die Zahlung angeboten, gleichzeitig aber aufgrund persönlicher Erkenntnisse die Bedürftigkeit der Kindesmutter angezweifelt und deswegen um den Nachweis gebeten, daß tatsächlich kein Vermögen vorhanden ist (Steuererklärung, etc.). Nachweis ist nicht erfolgt, also auch keine Zahlung. Sobald Nachweis kommt gibt es selbstverständlich sofort Geld.
2. Behauptung: Kindesmutter hat Vermögen. Möchte Sie also Verfahrenskostenhilfe, so bitte ich erneut um den Nachweis, daß kein Vermögen vorhanden ist (Steuererklärung, etc.).
3. Bringt es was, die betrügerischen Schreiben ihres Anwalts mit vorzulegen, um den Aufhänger der "mutwillig herbeigeführten Klage" weiter zu stärken?
Hat das so Aussicht auf Erfolg? Nur eine Strategie, oder alle parallel?