08-12-2011, 14:32
Zu einem Unterhaltsbegehren gehört der Nachweis der Bedürftigkeit: Nicht erfolgt.
Wenn die Mutter Vermögen hat und schon deshalb Verfahrenskostenhilfe zu versagen ist, musst du dafür wenigstens Indizien vorbringen können.
Wenn die Mutter Vermögen hat und schon deshalb Verfahrenskostenhilfe zu versagen ist, musst du dafür wenigstens Indizien vorbringen können.