09-12-2011, 00:32
Muss ich aufpassen wenn ich meine "dreisten" Schreiben an den Anwalt als Beweis dafuer vorlege, dass ich die Zahlung mehrfach angeboten habe. Oder lieber in der Schublade lassen weil zu unverschaemt?
Gibt es sonst noch was zu beachten?
Gibt es sonst noch was zu beachten?