13-12-2011, 13:54
Keinen Unterhalt zu zahlen kann alleinstehend kein ausschlaggebendes Argument sein und ist es auch nicht.
Das OLG weist aber darauf hin, dass es an Bindung zwischen Kind und Vater mangelt.
Warum auch immer, denn die Ausführungen des Kölner Senats geben hierzu nichts her.
Als Außenstehender kann ich hier nur im Nebel stochern und der Begründung die zu diesem Beschluss führte keine konkrete und zu empfehlende Handlungsweise entnehmen.
Das OLG weist aber darauf hin, dass es an Bindung zwischen Kind und Vater mangelt.
Warum auch immer, denn die Ausführungen des Kölner Senats geben hierzu nichts her.
Als Außenstehender kann ich hier nur im Nebel stochern und der Begründung die zu diesem Beschluss führte keine konkrete und zu empfehlende Handlungsweise entnehmen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)