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§ 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern
#8
Schulte-Frolinde hat sich bis zum BVerwG hochgeklagt, um Akteneinsicht zu bekommen. Justiz und Politik haben sich mit äusserster Zähigkeit dagegen gewehrt, dass er nachlesen durfte, wie die Politiker nach dem Schandurteil des BVerfG im Jahre 2003 zum gemeinsamen Sorgerecht die Sache angegangen sind.

Erst das BVerwG hat die Akteneinsicht ermöglicht. Schulte-Frolinde hat also Einsicht genommen und schreibt in seinem Blog darüber: http://schultefrohlinde.de/node/198

Das ist wohl ein einzigartiger Einblick in die Welt politischer und juristischer Mechanismen, Beeinflussung und Entscheidungsfindungen. Was da abgeht, lässt einen erschauern. Die Vorgaben des BVerfG nach einer Untersuchung der Begründungen gegen gemeinsame Sorge wurden z.B. krass missachtet. Die wussten ganz genau, was sie taten.

Wieso soll ich eigentlich ein popeliges Amtsgerichtsurteil zum Unterhalt beachten, wenn andere sogar das BVerfG einfach -nachweislich- missachten?
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RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von tsochart - 09-05-2009, 13:27
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 29-01-2011, 19:56
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von p__ - 14-12-2011, 12:38
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 14-12-2011, 13:19
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 14-12-2011, 20:59
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 17-12-2011, 12:55

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