14-12-2011, 13:19
p schrieb: Wieso soll ich eigentlich ein popeliges Amtsgerichtsurteil zum Unterhalt beachten, wenn andere sogar das BVerfG einfach -nachweislich- missachten?wenn Du Dir Deine Redlichkeit als Vater, dem das Kindeswohl entgegen einer schändlichen Rechtsprechung nicht einerlei ist, bewahren willst, am Besten gar nicht!