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§ 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern
#10
Sehr interessant!

Bei Beck wird das auch schon kommentiert:
http://blog.beck.de/2011/12/13/interessa...ment-36179
Und bevor es dort wieder weg zensiert wird:

Die Haltung folgt aber ganz konsequent den politischen Vorgaben aus dem BMJ zum BVerfG-Urteil aus dem Jahr 2003, welche Dank der erfolgreichen Klage von Herrn RA. Schulte-Frohlinde vor dem BVerwG nun endlich auch öffentlich einsehbar sind.

Z.B. das hier:

"Hat die Mutter ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge versagt, ist in der Regel von einem gestörten Elternverhältnis auszugehen. Die gemeinsame Sorge Kraft Gesetz ist hier nicht adäquat (Spannungen der Eltern, Belastungen
für das Kind)."

(Quelle:http://www.schulte-frohlinde.de/sites/default/files/AnlageXXXXP.pdf)

Genau so wird es heute von den Gerichten praktiziert.

Wie immer: Wenn die Mutter nicht will, bekommt der Vater kein Sorgerecht.


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RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von tsochart - 09-05-2009, 13:27
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 29-01-2011, 19:56
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 14-12-2011, 13:19
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von beppo - 14-12-2011, 13:23
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 14-12-2011, 20:59
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 17-12-2011, 12:55

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