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§ 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern
#15
Nicht jeder Rechtsungehorsam ist strafbar.
Und wenn Politiker allein für ihre Lügen und Versprechungen bestraft würden, hätten wir keine Volksvertreter mehr.

Aber deswegen müssen wir uns das noch lange nicht gefallen lassen.
Auf rechtsungehorsame Juristen erlaube ich mir schon seit langem hinzuweisen, auch in Dienstaufsichtsbeschwerden.

Ich wünsche mir sehr, dass sich unser Auftritt im Internet sprachlich mehr diesem Rechtsungehorsam anpasst, damit wir auch angemessen Gehör finden und auf uns aufmerksam machen.

Wer stattdessen das Übel zu bekämpfen versucht, indem er bspw. mit den JA zusammen zu arbeiten bereit ist, kollaboriert mit dem Unrecht und macht sich zum Gehilfen dieser Banditen und Desperados.






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RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von tsochart - 09-05-2009, 13:27
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 29-01-2011, 19:56
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 14-12-2011, 13:19
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 14-12-2011, 20:59
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 17-12-2011, 12:55

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