17-12-2011, 12:55
Zitat:«Für uns alle ein tolles Gefühl, der Mutter ihr Kind kurz vor Weihnachten wohlbehalten in die Arme legen zu können», sagte laut Mitteilung der saarländische Gesamteinsatzleiter Peter Becker.mal von der Grammatik abgesehen hätte man ja auch schreiben können:
das "gemeinsame Kind" der Mutter zu übergeben ...
Wer mit Tötung und dergleichen droht, schadet natürlich insgesamt mehr, als seine ansonsten gut verwertbare Initiative nützt.
Ich behalte das Kind solange, bis mir das gemSR zuerkannt wird, hätte ich noch verstanden- allerdings auch mißbilligt. Wir Väter haben den "Schwarzen Peter" insoweit, weil wir auf die Belange unserer Kinder Rücksicht nehmen müssen, wenn wir unsere Redlichkeit nicht auf's Spiel setzen wollen.
Ich habe am 16. Verhandlung wegen der aufgelaufenen Zwangsgeldanträge der KM und wegen meines Ordnungsgeldantrages.
Sollte die Richterin ihre Ankündigung wahrmachen, mir aufgrund der Zwangsgeldanträge der KM ein Ordnungsgeld auch nur anzudrohen, werde ich vorsätzlich grundlos einen Umgang entfallen lassen, damit es zu einer Festsetzung kommt.
Das Lustige an der Sache ist ja, dass sie ihre Androhung schon lange hätte umsetzen können, es aber aus nachvollziehbaren Gründen bislang tunlichst unterlassen hat.
Mal sehen, wie sie aus dieser Nummer sich wieder befreien will ...
