20-12-2011, 21:04
Hi,
habe mich mal Schlau gemacht wegen Wohnkosten im SB.
Also es kann der SB von 950,-€ gekürzt werden wenn der Mietanteil geringer ist als 360,-€
So macht das AG bei mir auch.
....Dieser Selbstbehalt sei allerdings wegen der darin enthaltenen und vom Beklagten nicht ausgeschöpften Wohnkosten zu kürzen. Zwar habe der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass es grundsätzlich der freien Disposition des Unterhaltspflichtigen unterliege, wie er die ihm zu belassenden Mittel nutze. Diese Rechtsprechung betreffe allerdings den Elternunterhalt und nicht den notwendigen Selbstbehalt gegenüber einem minderjährigen Kind
Im Klartext der SB ist eine Mogelpackung Willkommen in der BRD
habe mich mal Schlau gemacht wegen Wohnkosten im SB.
Also es kann der SB von 950,-€ gekürzt werden wenn der Mietanteil geringer ist als 360,-€
So macht das AG bei mir auch.
....Dieser Selbstbehalt sei allerdings wegen der darin enthaltenen und vom Beklagten nicht ausgeschöpften Wohnkosten zu kürzen. Zwar habe der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass es grundsätzlich der freien Disposition des Unterhaltspflichtigen unterliege, wie er die ihm zu belassenden Mittel nutze. Diese Rechtsprechung betreffe allerdings den Elternunterhalt und nicht den notwendigen Selbstbehalt gegenüber einem minderjährigen Kind
Im Klartext der SB ist eine Mogelpackung Willkommen in der BRD