21-12-2011, 09:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-12-2011, 09:59 von Camper1955.)
Sorry. Aber warum es nicht auf eine Klage ankommen?
Begründung. Das Jugendamt rechnet nach sozialrechtlichen Gesichtspunkten.
Unterhalt zahlt man aber nach den Gesichtpunkunkten des BGB.
Vorrangig ist BAB zu beantragen, wenn er schon keine Vergütung für das Praktikum bekommt.
Und um 300 €, die Du monatlich löhnen sollst, kannst Du Dir auch einen Anwalt leisten.
Es muss nur der richtige Anwalt sein.
lg
Camper
Begründung. Das Jugendamt rechnet nach sozialrechtlichen Gesichtspunkten.
Unterhalt zahlt man aber nach den Gesichtpunkunkten des BGB.
Vorrangig ist BAB zu beantragen, wenn er schon keine Vergütung für das Praktikum bekommt.
Und um 300 €, die Du monatlich löhnen sollst, kannst Du Dir auch einen Anwalt leisten.
Es muss nur der richtige Anwalt sein.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.