21-12-2011, 11:10
Wie die Anderen schon sagten, ist das von deiner RAtte und dem JA gequirlte Hühnerkacke.
Nicht du musst hinterherbetteln, dass deine Ex ihr Einkommen offen legt sondern dein Kind.
Wenn es dir diese Angaben und Nachweise nicht vorlegt, gibt es keinen Unterhalt.
Und wenn es den trotzdem erklagen will, wird er schon vom Gerichtspförtner zurück gewiesen.
Und das JA hat dir schon mal gar nichts zu sagen. Bestenfalls kannst du tolerieren, dass sie dir guten Morgen sagen, aber selbst das würde ich mir von denen verbitten.
Die einzige Hürde könnte sein, wenn es einen unbefristeten Titel gibt.
Wenn es den gibt, müsstest du erst die Herausgabe fordern, ggf. klagen.
Nicht du musst hinterherbetteln, dass deine Ex ihr Einkommen offen legt sondern dein Kind.
Wenn es dir diese Angaben und Nachweise nicht vorlegt, gibt es keinen Unterhalt.
Und wenn es den trotzdem erklagen will, wird er schon vom Gerichtspförtner zurück gewiesen.
Und das JA hat dir schon mal gar nichts zu sagen. Bestenfalls kannst du tolerieren, dass sie dir guten Morgen sagen, aber selbst das würde ich mir von denen verbitten.
Die einzige Hürde könnte sein, wenn es einen unbefristeten Titel gibt.
Wenn es den gibt, müsstest du erst die Herausgabe fordern, ggf. klagen.