@comparso
Mit Volljährigkeit ist jeder für seinen Unterhalt selbst verantwortlich. Die Befugnisse des Jugendamts erstrecken sich dann nur noch auf ein Beratungsangebot an den jungen Erwachsenen, z.B. die Berechnung des zustehenden Unterhalts.
Einfordern muss der junge Volljährige seinen Unterhalt aber selbst, und genau da würde ich so ansetzen, wie von Ray beschrieben, teilweise oder vollständige Unterhaltsaussetzung bis zur Vorlage und erfolgreichen Prüfung aller benötigten Nachweise von Mutter und Anspruchsteller.
Mit dem Jugendamt würde ich deshalb nicht kommunizieren, sondern nur direkt mit dem Anspruchsteller.
Mit Volljährigkeit ist jeder für seinen Unterhalt selbst verantwortlich. Die Befugnisse des Jugendamts erstrecken sich dann nur noch auf ein Beratungsangebot an den jungen Erwachsenen, z.B. die Berechnung des zustehenden Unterhalts.
Einfordern muss der junge Volljährige seinen Unterhalt aber selbst, und genau da würde ich so ansetzen, wie von Ray beschrieben, teilweise oder vollständige Unterhaltsaussetzung bis zur Vorlage und erfolgreichen Prüfung aller benötigten Nachweise von Mutter und Anspruchsteller.
Mit dem Jugendamt würde ich deshalb nicht kommunizieren, sondern nur direkt mit dem Anspruchsteller.