21-12-2011, 12:21
danke beppo, du hast vollkommen recht!
ich bin auch wirklich froh über die vielen hilfreichen beiträge. langsam sortiert sich das ganze thema wieder etwas bei mir:
also ich darf die unterlagen gegenüber dem anspruchsteller einfordern (einkommensnachweise der mutter, seinen praktivertrag hab ich).
solange ich diese nicht in händen habe gibts kein geld oder nur bissal was.
einen titel gibt es KEINEN. also mit "vollstreckung/pfändung" geht NICHTS!
wenn ich ihn dazu bringe dass er vorbeikommt (locken mit - ich gebe ihm das geld persönlich) könnte ich ihm die fakten dass ich die einkommensnachweise der mutter will und seine ausbildungs-bewerbungsbemühungen, mündlich mitteilen und schriftlich in die hand drücken! das wäre mein plan....
noch ne frage: sollte er mit nem anwalt kommen, könnte er mir diese anwaltskosten dann aufdrücken? möchte nur vorbereitet sein...
ich bin auch wirklich froh über die vielen hilfreichen beiträge. langsam sortiert sich das ganze thema wieder etwas bei mir:
also ich darf die unterlagen gegenüber dem anspruchsteller einfordern (einkommensnachweise der mutter, seinen praktivertrag hab ich).
solange ich diese nicht in händen habe gibts kein geld oder nur bissal was.
einen titel gibt es KEINEN. also mit "vollstreckung/pfändung" geht NICHTS!
wenn ich ihn dazu bringe dass er vorbeikommt (locken mit - ich gebe ihm das geld persönlich) könnte ich ihm die fakten dass ich die einkommensnachweise der mutter will und seine ausbildungs-bewerbungsbemühungen, mündlich mitteilen und schriftlich in die hand drücken! das wäre mein plan....
noch ne frage: sollte er mit nem anwalt kommen, könnte er mir diese anwaltskosten dann aufdrücken? möchte nur vorbereitet sein...