21-12-2011, 12:56
(21-12-2011, 12:21)camparso schrieb: einen titel gibt es KEINEN. also mit "vollstreckung/pfändung" geht NICHTS!Dann kannst Du ruhigen Gewissens jegliche Zahlung sofort bis auf weiteres, einstellen.
(21-12-2011, 12:21)camparso schrieb: also ich darf die unterlagen gegenüber dem anspruchsteller einfordern (einkommensnachweise der mutter, seinen praktivertrag hab ich).Richtig, er muss diese Unterlagen besorgen. Du verlangst vom Volljährigen die Auskunft über das Einkommen der Mutter, damit der Unterhalt neu berechnet werden kann. Immer daran denken: "Kindchen" ist mit 18 voll geschäftsfähig und muss rein rechtlich die Dinge für sich selbst klären. Hierzu gehört es auch, (Schüler-) Bafög und/oder Berufsausbildungsbeihilfe ( BAB ) zu beantragen und die jeweiligen Bescheide bei zu bringen! Beides vermindert voll den Unterhaltsanspruch. Selbstverständlich kann er sich vom Jugendamt beraten lassen, aber Dich mögen die Damen doch in Ruhe lassen. Diese Zeiten sind endgültig vorbei!
Auch wohin das Geld zu gehen hat, bestimmt er. Grundsätzlich steht das Kindergeld und der Unterhalt, den nun beide Elternteile zu leisten haben, in Bar dem Volljährigen zu. Wenn Mutti Kohle für Kost und Logis haben will, muss sie sich an ihn wenden.
Wenn Du nett sein willst, kannst Du dem voll geschäftsfähigen die Sachlage per Mail klar machen und Mutti in CC mit drauf nehmen.