26-12-2011, 07:16
(25-12-2011, 23:52)haraldfrank schrieb: danke aber was heisst das jetzt genau?
Das steht doch in dem Thread, den Dir @p genannt hat.
p schrieb:Ach so, kein Zivilrecht. Dann gibt es viele Möglichkeiten, abhängig davon ob es sich um einen widersprochenen Strafbefehl handelt, ob du den Anwalt hinschickst (nur bei Strafbefehlsverhandlung), dann kann ohne dich verhandelt werden. Es könnte auch in Abwesenheit verhandelt werden (§ 232 StPO). Ansonsten platzt die Verhandlung. Die Strafverfolgung geht weiter, über Fristen von Verjährungen und Unterbrechung kannst du viel recherchieren.
Gönn dir doch den Spass, hinzugehen, lass das ganze Gesockse dort sein Theaterstücklein aufführen. Anschliessend bist du weg. Strafvollstreckungsverjährung dauert drei bis fünf Jahre, sie beginnt mit der Rechtskraft des Urteils.