26-12-2011, 18:46
Ich dachte, das wäre ein Forum, wo man sich hilft.
Ich suche eine Wohnung und wenn ich eine geeignete gefunden habe, werde ich eine einstweilige Anordnung auf Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beantragen und mit dem Kind ausziehen.
Ich möchte nur eine Einschätzung, ob es eine Rolle spielt, wer zuerst dokumentiert durch Gang zum Anwalt und Brief an den Ehepartner, dass er die Ehe beenden möchte.
Ich lese immer, wer sich trennen möchte, muss ausziehen und "offiziell" wollte meine Frau zuerst ausziehen und ist bei einer Anwältin.
Meine Frau ist krank genug aber mit Medikamenten ruhiggestellt.
Ich suche eine Wohnung und wenn ich eine geeignete gefunden habe, werde ich eine einstweilige Anordnung auf Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beantragen und mit dem Kind ausziehen.
Ich möchte nur eine Einschätzung, ob es eine Rolle spielt, wer zuerst dokumentiert durch Gang zum Anwalt und Brief an den Ehepartner, dass er die Ehe beenden möchte.
Ich lese immer, wer sich trennen möchte, muss ausziehen und "offiziell" wollte meine Frau zuerst ausziehen und ist bei einer Anwältin.
Meine Frau ist krank genug aber mit Medikamenten ruhiggestellt.