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Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert)
#1
Hallo,
erstmal ein dickes Lob über dieses Forum - definfitiv das Beste was ich im Netz bislang zum Thema gefunden habe ;-))
Nun zu meiner Frage:
Bin seit ein paar Monaten geschieden (und ja, der gleiche Rosenkrieg wie so viele andere hier), habe 3 Kinder und diese leben im gemeinsamen Haus mit meiner Ex (zahle an Ex und alle 3 Kinder Unterhalt). Seit mehr meinem Auszug aus dem gemeinsamen Haus Anfang 2009 habe ich aber keinen Kontakt mehr zu den Kindern, bzw. sie zu mir. Mein ältester Sohn ist in diesem Jahr 21 geworden und studiert (angeblich?), aber alles was ich bislang an Nachweisen bezüglich Unterhaltsanspruch von ihm bekommen habe, waren Kopien der Immatrikulationsbescheinigung seiner Hochschule (jeweils einmal im Jahr auf meine Nachhaken -und die hat mir auch noch meine Ex geschickt, nicht er selbst). Was wie ich finde etwas mager ist, siehe auch Thema Nachweise bei Trennungsfaq/Unterhalt an volljährige Kinder. Hat jemand von euch Erfahrung damit was ein Kind so alles als Nachweisen liefern muss, wie z.B. Ergebnisse von Semersterarbeiten etc? Was ist angemessen?
Der Sohn selbst reagiert weder auch Emails, noch auf Einschreiben/Briefe - auf meine Anfragen bekomme ich keine Antworten... was kann ich tun?
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Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert) - von Arbosch - 26-12-2011, 20:14

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