Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert)
#2
Hallo Arbosch, ich würde ihm per Einschreiben eine angemessene Frist mit Hinweis auf die bisher erfolglosen Versuche setzen, bis zu der er (nicht die Ex, denn die hat ab Volljährigkeit Deines Sohnes nichts mehr zu melden) die verlangten Nachweise vorzulegen hat.

Üblich sind die Immatrikulationsbescheinigungen und die gibt es semesterweise, also halbjährlich. Dazu natürlich Auskunft über sein eigenes Einkommen und das der Mutter, denn die ist mit Volljährigkeit des Sohnes ja auch barunterhaltspflichtig.

Mit der Fristsetzung würde ich ankündigen den Unterhalt bei nicht rechtzeitigem oder unvollständigem Eingang der Nachweise solange auszusetzen oder zu mindern, bis alles vorliegt und Du seine Unterhaltsansprüche geprüft hast.

Nachfrage: Gibt es einen Titel?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert) - von Nathan - 26-12-2011, 20:32

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Volljähriges Kind - Studium - Vollstipendium - Kindergeld feministensoehnin 12 3.281 17-08-2022, 11:09
Letzter Beitrag: Simon ii
  Unterhalt volljähriges kind Charly 11 9.311 09-05-2017, 13:50
Letzter Beitrag: Simon ii
  Unterhalt volljähriges Kind camparso 43 38.891 12-03-2012, 15:35
Letzter Beitrag: camparso

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste