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Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert)
#3
(26-12-2011, 20:14)Arbosch schrieb: Der Sohn selbst reagiert weder auch Emails, noch auf Einschreiben/Briefe - auf meine Anfragen bekomme ich keine Antworten... was kann ich tun?

Wenn kein Titel besteht, den Unterhalt einfach einstellen. Wenn ja, kann man z.B. so vorgehen.
Angemessene Dokumente sind bei Studenten - wie schon gesagt - Immatrikulationsbescheinigungen.

Und nicht 'nachhaken'. Er muss selbst. Wenn nicht, setzt du die skizzierte Kette in Gang.
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RE: Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert) - von Ray - 26-12-2011, 20:38

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