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Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert)
#5
@Arbosch

Hallo erst Mal

Normalerweise muss ein volljähriger Student ja erst mal vorrangig Bafög beantragen, egal ob priveligiert oder nicht.

Auch diese Nachweise muss er vorlegen.

Wenn keinTitel besteht, dann einfach einstellen.

Wenn ein Titel besteht, dann vorgehen, wie meine Vorredner schon geschrieben haben.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert) - von Camper1955 - 26-12-2011, 20:46

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