27-12-2011, 18:42
(27-12-2011, 18:21)beppo schrieb: Sie können dir auch Mutters Konto nennen aber sie müssen dir eins nennen, sonst ist es im Zweifelsfall das falsche.
Eine schuldbefreiende Wirkung hat die Zahlung auf das Konto der Mutter aber nur dann, wenn der volljährige Sohn sie zum Empfang des Barunterhalts ermächtigt hat und er dies dem Vater schriftlich mitgeteilt hat.