28-12-2011, 16:02
(27-12-2011, 08:06)gleichgesinnter schrieb: Kannst du auch machen, aber hier ist schon ein paar Mal gepostet worden, das dann ein Haftbefehl erlassen wird (ohne Verhandlung) und dieser dann erst in 10 Jahren verjaehrt.
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Wenn man nicht hingehen will, kann man das machen, man sollte sich aber zum Gerichtstermin nicht mehr in Deutschland aufhalten. Danach 10 Jahre warten und das Ganze ist verjaehrt.
Hingehen und Urteil abholen, dann ins Ausland, nach 5 Jahren alles verjaehrt.
(17-12-2011, 17:15)Petrus schrieb: Verjährungsfrisen
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