Hallo liebe Foristinnen und Foris!
Ich habe hier
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktue...osten.aspx
etwas über die Erstattung der Umgangskosten gelesen und bin nun doch etwas verwirrt.
Tacheles beschreibt hier, dass Umgangskosten im Prinzp erstattet werden, aber für ALG - II Empfänger.
Was ist aber, wenn man Geringverdiener, ist, aber noch nicht so wenig Einkommen hat, dass man in ALG - II rutscht und der betreffende erst durch die Umgangskosten in ALG - II rutschen würde?
Kann ein Umgangsverpflichteter und -berechtigter Elternteil nun die übernahme der Kosten beim Jobcenter beantragen, oder nicht?
Ich glaube hier besteht dringend (Aufklärungs-)bedarf.
lg
Camper
Ich habe hier
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktue...osten.aspx
etwas über die Erstattung der Umgangskosten gelesen und bin nun doch etwas verwirrt.
Tacheles beschreibt hier, dass Umgangskosten im Prinzp erstattet werden, aber für ALG - II Empfänger.
Was ist aber, wenn man Geringverdiener, ist, aber noch nicht so wenig Einkommen hat, dass man in ALG - II rutscht und der betreffende erst durch die Umgangskosten in ALG - II rutschen würde?
Kann ein Umgangsverpflichteter und -berechtigter Elternteil nun die übernahme der Kosten beim Jobcenter beantragen, oder nicht?
Ich glaube hier besteht dringend (Aufklärungs-)bedarf.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.