Mich würde an Deiner Stelle interessieren, welche Ansprüche meine Sohn gegen mich geltend machen kann, welche korrespondierenden Pflichten dem Grunde und der Höhe nach bestehen.
Ob dem Grunde nach überhaupt ein Anspruch besteht, das hängt davon ab, was er da jetzt macht und was er nachzuweisen hat.
Die Höhe bemißt sich daran, was die ebenfalls pflichtige Mutter nach ihrer Leistungsfähigkeit nachweislich dazu legt.
Wie und was genau diesbezüglich von ihm nachzuweisen ist, wer gegen wen Auskunftsansprüche bzw. Pflichten hat, das sollte Dir eigentlich Dein Anwalt sagen können oder eine Intensiv-Recherche im Web ergeben.
Woran bemißt sich, in welchem Verhältnis die Eltern Unterhalt zu zahlen haben? Wie werden Naturalleistungen(Dienstleistungen und Sachgüter) bewertet und verrechnet?
Auch wenn das hier evtl. keine Rolle spielt: Was passiert, wenn einer nicht leistungsfähig ist. Wer tritt wie ein und bis zu welcher Höhe?
Ob dem Grunde nach überhaupt ein Anspruch besteht, das hängt davon ab, was er da jetzt macht und was er nachzuweisen hat.
Die Höhe bemißt sich daran, was die ebenfalls pflichtige Mutter nach ihrer Leistungsfähigkeit nachweislich dazu legt.
Wie und was genau diesbezüglich von ihm nachzuweisen ist, wer gegen wen Auskunftsansprüche bzw. Pflichten hat, das sollte Dir eigentlich Dein Anwalt sagen können oder eine Intensiv-Recherche im Web ergeben.
Woran bemißt sich, in welchem Verhältnis die Eltern Unterhalt zu zahlen haben? Wie werden Naturalleistungen(Dienstleistungen und Sachgüter) bewertet und verrechnet?
Auch wenn das hier evtl. keine Rolle spielt: Was passiert, wenn einer nicht leistungsfähig ist. Wer tritt wie ein und bis zu welcher Höhe?