Typische Masche.
Die Kausalität muß aufgebrochen werden!
Kind geht es bei Mutter schlecht, weil SIE mit dem Kind nicht klar kommt, sie es nicht adäquat in Empfang nehmen kann.
Dem Gericht mitteilen, das Kind sei von Anfang bis Ende beim Vater unauffällig.
Der Vater soll dieser offenbar überforderten Mutter großzügig Hilfe anbieten, ggf. bei Amt und Gericht anregen, ihr eine Erziehungshilfe evtl. einen Erziehungsbeistand nach § 27 iVm § 30 SGB VIII (letzte Maßnahme vor Sorgerechtentzug) zur Seite zu stellen.
Ich empfehle die Doppelzange: Mit Güte und Konsequenz
Die Kausalität muß aufgebrochen werden!
Kind geht es bei Mutter schlecht, weil SIE mit dem Kind nicht klar kommt, sie es nicht adäquat in Empfang nehmen kann.
Dem Gericht mitteilen, das Kind sei von Anfang bis Ende beim Vater unauffällig.
Der Vater soll dieser offenbar überforderten Mutter großzügig Hilfe anbieten, ggf. bei Amt und Gericht anregen, ihr eine Erziehungshilfe evtl. einen Erziehungsbeistand nach § 27 iVm § 30 SGB VIII (letzte Maßnahme vor Sorgerechtentzug) zur Seite zu stellen.
Ich empfehle die Doppelzange: Mit Güte und Konsequenz