05-01-2012, 14:12
Hallo comparso.
du zäumst das Pferd von hinten auf!
Zunächst muss dein Sohn einen Unterhaltsanspruch dem Grunde nach darlegen, erst dann erwachsen die Auskunftrechte.
Warum sollten du oder die Mutter Auskünfte erteilen wenn gar kein Unterhaltsanspruch besteht?
Hierfür gibt es momentan noch keine Rechtsgrundlage.
Gruß
EB
du zäumst das Pferd von hinten auf!
(04-01-2012, 15:55)camparso schrieb: also mammilein unterlagen raus - oder ruhe! sie hat die wahl... und wenn ich die unterlagen hab, dann gibts trotzdem nix - weil die bedürftigkeit nicht dargelegt ist! und wird sie auch nie werden...
Zunächst muss dein Sohn einen Unterhaltsanspruch dem Grunde nach darlegen, erst dann erwachsen die Auskunftrechte.
Warum sollten du oder die Mutter Auskünfte erteilen wenn gar kein Unterhaltsanspruch besteht?
Hierfür gibt es momentan noch keine Rechtsgrundlage.
Gruß
EB