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Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen
#53
Ziemlich viele Antworten, da weiß ich nicht wo ich beginnen soll...
Also vorweg, ich habe nicht vor ein Gutachten meiner Ex vor Gericht
erstellen zu lassen. Das ist mir klar das dieses niemanden "überführt".
Meine Anmerkung das der Wechsel der sexuellen Orientierung ein
Indiz vor Gericht sein könnte, werde ich nur im Rahmen des definitiv
kommenden Hauptsacheverfahrens anführen, wenn sich in den nächsten
Monaten weitere kindeswohlgefährdende Aktivitäten einstellen. Also mal
wieder eine Suzidandrohung oder mal wieder ein Ausflippen mit Schlagen
eines Kindes. Da meine Frau nicht mehr von mir beobachtet werden kann,
ist die Wahrscheinlichkeit für solche Erkenntnisse eher gering. Soll heißen,
ich werde wahrscheinlich im Hauptsacheverfahren kein weiteres Öl ins Feuer
gießen.
Das ich den SP-Dienst in Anspruch nehme dient wirklich nur dazu, endlich
mal jemandem mit einer Ausbildung in dem Thema den Fall zu schildern.
Maßnahmen können die, soweit ich weiß, eh nicht einleiten. Sollen sie auch
nicht.
Wo fangt Kinderwohlgefährdung an? Ist es schon Anschreien aus nichtigem Anlaß, ist es minutenlanges kaltes Abduschen wenn ein Kind was eigentlich sauber ist, sich einnässt? Was ist wenn man ein Kind nicht fördert, weil
man zu sehr mit sich selbst beschäftigt ist und eigentlich auch gar kein selbständiges Kind erträgt?
Natürlich kann man jetzt sagen "das stört dich jetzt alles weil du verletzt bist, das bildest du dir nur ein".
Die ersten extremen Vorfälle hatte meine Ex schon vor über 10 Jahren. Zu Beginn unsere Ehe habe ich gedacht
das wird schon besser werden, ich werde sie halt besser entlasten müssen. Es wurde nie besser...
Vielleicht sehe ich zu kritisch hin, sollte es wie das Jugenamt halten, bekommen die Kids was zu Essen,
sind sie gut angezogen, werden sie in die KITA gebracht, ja? Dann ist alles i.o. Ich möchte mir nicht irgendwann
von meinen Kindern vorwerfen lassen das ich es nicht versucht habe. Das es nicht mit der Brechstange geht weiß
ich vom letzten Gerichtstermin.
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RE: Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen - von fhart - 08-01-2012, 18:19
RE: Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen - von TripleSix - 15-01-2012, 04:51

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