08-01-2012, 19:24
(08-01-2012, 18:19)fhart schrieb: Also vorweg, ich habe nicht vor ein Gutachten meiner Ex vor GerichtKönnte aber denoch der Fall sein ...
erstellen zu lassen. Das ist mir klar das dieses niemanden "überführt".
(08-01-2012, 18:19)fhart schrieb: ... weitere kindeswohlgefährdende Aktivitäten einstellen. Also malDas würde ich aber sehr wohl in der Verhandlung deutlich erwähnen.
wieder eine Suzidandrohung oder mal wieder ein Ausflippen mit Schlagen
eines Kindes.
Das sollte m.M. nach für den Richter ausreichender Grund sein, eine Begutachtung der KM zu beauftragen, auch wenn das Ergebnis und evtl. Folgen für den Prozessverlauf natürlich nicht absehbar ist.
Es ist ein großer Unterschied, ob Du oder der Richter selbst eine Begutachtung fordert. Du musst einfach (vorsichtig!) dem Richter den Weg weisen, ohne den Eindruck zu erwecken, die KM unberechtigter Weise zu beschuldigen, d.h. "Kleinkram" weglassen.
PS
Lass Dich nicht von Skipper provozieren, der macht das mit Vorliebe schon länger hier bei Neulingen ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel