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Aufrechnung von Ansprüchen
#3
Jeder Anspruch ist separat zu sehen. Von Verrechnungen ist entschieden abzuraten. Die Nachvollziehbarkeit geht dabei drauf und so wird Missbrauch und späterem Streit Tür und Tor geöffnet. Ein Problem entsteht ferner durch durch die Unberechenbarkeit der Verzinsung.

Wenn du tituliert 500 EUR Unterhalt zahlen musst und nur 400 zahlst, weil die Unterhaltsgläubigerin dir 10000 EUR schuldet, dann wirst du blitzschnell gepfändet, wenn der Dame ein Furz quer im Gedärm sitzt und sie von einer Vereinbarung nichts mehr wissen will, weil sie plötzlich auf die Idee kommt, die 10000 EUR wären zu viel.
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Aufrechnung von Ansprüchen - von Austriake - 09-01-2012, 21:21
RE: Aufrechnung von Ansprüchen - von beppo - 09-01-2012, 21:41
RE: Aufrechnung von Ansprüchen - von p__ - 09-01-2012, 22:14
RE: Aufrechnung von Ansprüchen - von Ibykus - 10-01-2012, 01:20
RE: Aufrechnung von Ansprüchen - von Ibykus - 10-01-2012, 08:50
RE: Aufrechnung von Ansprüchen - von Austriake - 10-01-2012, 09:13
RE: Aufrechnung von Ansprüchen - von Ibykus - 10-01-2012, 09:24
RE: Aufrechnung von Ansprüchen - von Austriake - 10-01-2012, 09:46
RE: Aufrechnung von Ansprüchen - von karlma - 10-01-2012, 13:12
RE: Aufrechnung von Ansprüchen - von Ibykus - 10-01-2012, 16:38

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