10-01-2012, 01:57
(10-01-2012, 01:20)Ibykus schrieb: In diesem Fall besteht dem Grunde nach eine Aufrechnungslage, § 387 BGB
Ich wüsste nicht, warum die nicht durchsetzbar sein sollte.
Evtl. Aufrechnungsverbot gegen unpfändbare Forderungen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...