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Aufrechnung von Ansprüchen
#6
(10-01-2012, 01:20)Ibykus schrieb: In diesem Fall besteht dem Grunde nach eine Aufrechnungslage, § 387 BGB
Ich wüsste nicht, warum die nicht durchsetzbar sein sollte.

Evtl. Aufrechnungsverbot gegen unpfändbare Forderungen?

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Aufrechnung von Ansprüchen - von Austriake - 09-01-2012, 21:21
RE: Aufrechnung von Ansprüchen - von beppo - 09-01-2012, 21:41
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