10-01-2012, 16:38
(10-01-2012, 09:46)Austriake schrieb: Also werde ich eine Vergleichslösung ansteuern- meine Ansprüche gegen ihre.vor dem Hintergrund Deiner "Behauptungen" sicher eine prüfenswerte Möglichkeit!
Nach summarischer Prüfung rechne ich Dir gute Chancen aus, dass Du aufrechnen oder Dich rechtswirksam vergleichen kannst.
In der Realität sehen die Dinge manchmal nuanciert anders aus - und werden vom Gericht dann auch anders bewertet.
P und auch Wackelpudding haben Dir ja schon ihre Bedenken mitgeteilt.
Die kann und sollte man nicht so ohne weiteres beiseite schieben ...
Und ich habe Dir lediglich geschrieben, dass eine Aufrechnung gegen Unterhaltsansprüche dem Grunde nach möglich ist (und es bei Geldschulden gar nicht an der Gleichartigkeit scheitern kann).
Worüber reden wir eigentlich?
Aufgabe der Erwerbstätigkeit (34' €/anno Steuern) bei alternativ weiterhin guter Lebensweise trotz -wenn auch mglw. zu unrecht- geleisteten Unterhaltes?
Die Ansprüche, die Du im Bedarfsfall gg andere hast, wirst Du bei Antragstellung angeben müssen. Die holt sich die Arge -oder welche SGB II-Institution auch immer- von Dir sowieso und leitet sie über.
Mit dem Geld, dass Du verdienst, fallen mir andere Möglichkeiten ein, mich bei einer Exe über mir angetanes Unrecht zu revanchieren.
(10-01-2012, 11:36)Dzombo schrieb: @Ibykus...ich bin gelegentlich etwas schwerfällig im Denken und Verstehen.
Ist das so schwer zu verstehen?
Ich denke, es liegt am "Zahn der Zeit" ... und verstehe es noch nicht so richtig ....
Wenn Du mir das bitte künftig nachsehen könntest?
Vielen Dank!