11-01-2012, 21:01
(11-01-2012, 20:50)Nappo schrieb: @Camper: Kann keine Verleumdung erkennen.Ich ebensowenig. Dafür fehlt es wohl am Sachverhalt der "unwahren Tatsche", denn eine "Teil"zahlung ist nun mal kein "voller" Unterhalt. Auch dem Tatbestandsmerkmal der "Verbreitung" genügt eine Anwaltschriftwechsel nicht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #