11-01-2012, 21:02
(11-01-2012, 20:50)Nappo schrieb: Was wäre ableitbar aus § 226 BGB ? Schadenersatz ? Schwierig. Entstandener Schaden wäre monetär schwer nachweisbar. Mehr fällt mir gerade dazu nicht ein. @p : So ist es wohl.....
@Camper: Kann keine Verleumdung erkennen. Oder doch? Überlege noch.....
Na wenn er Dir eine Straftat unterstellen will, die Du offensichtlich nicht begangen hast, dann ist es wohl Verleumdung.
Odr noch besser, Beihilfe zu versuchtem Betrug.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.