11-01-2012, 21:12
(11-01-2012, 21:08)sorglos schrieb: Achso, du meinst nicht Verleumdung (§187Stgb) sondern falsche Anschuldigung (§164StGB)....
langsam kommen wir der Sache schon näher.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.