14-01-2012, 15:39
Hallo zusammen,
bei mir und meiner Nochfrau (Rumänin) bahnt sich die Scheidung an. Wir haben zwei kleine Kinder (2 Jahre), sie hat seit der Geburt ihre neue Berufsausbildung unterbrochen un möchte diese im Januar 2013 wieder aufnehmen. Ich bin Beamter und quasi Alleinverdiener. Wir wohnen in meinem Elternhaus, in dem wir letztes Jahr eine Etage ausgebaut haben. Nun zu meiner Frage. Wir haben 2006 vor der Eheschließung einen Ehevertrag abgeschlossen, nach dem meiner Frau, sollten Kinder in der Ehe entstehen, Unterhaltsansprüchen nach § 1570 und 1573 Abs. 2 BGB zustehen, in Höhe von 650 € im Monat und zwar so lange, bis das Jüngste Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat. In wie weit ist diese Regelung im Zuge der ab 2008 geänderten Gesetzgebung bezüglich des Unterhalts denn noch wirksam.
Vorab besten Dank.
Gruß Ramses
bei mir und meiner Nochfrau (Rumänin) bahnt sich die Scheidung an. Wir haben zwei kleine Kinder (2 Jahre), sie hat seit der Geburt ihre neue Berufsausbildung unterbrochen un möchte diese im Januar 2013 wieder aufnehmen. Ich bin Beamter und quasi Alleinverdiener. Wir wohnen in meinem Elternhaus, in dem wir letztes Jahr eine Etage ausgebaut haben. Nun zu meiner Frage. Wir haben 2006 vor der Eheschließung einen Ehevertrag abgeschlossen, nach dem meiner Frau, sollten Kinder in der Ehe entstehen, Unterhaltsansprüchen nach § 1570 und 1573 Abs. 2 BGB zustehen, in Höhe von 650 € im Monat und zwar so lange, bis das Jüngste Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat. In wie weit ist diese Regelung im Zuge der ab 2008 geänderten Gesetzgebung bezüglich des Unterhalts denn noch wirksam.
Vorab besten Dank.
Gruß Ramses