14-01-2012, 22:16
Ooooh, es gibt hunderte von Entscheidungen zu Eheverträgen. Das ist ein weiters Feld, auf dem sich die Richter gerne austoben. Häufiger als Lotharios, die ihrer verehrten Dame im Überschwang der Hormone grosszügige Eheverträge zu Füssen legen sind dabei angefochtene Verträge, die Unterhalt und Ausgleiche begrenzen, insbesondere wenn Immobilien und Firmen im Spiel sind.
Die Rechtssprechung verfährt auch da -wen wunderts- nach dem Unterhaltsmaximierungsprinzip. Länger und höher immer, weniger nimmer. Die Gestaltungsfreiheit von Eheverträgen endet jedenfalls regelmässig da, wo einer der Expartner wegen dem Ehevertrag Sozialleistungen in Anspruch nimmt. Das ist ein No-Go. Das mit der salvatorische Klausel ist richtig. Aber ihr könnt Gift drauf nehmen: Nur dann, wenn es Unterhalt erhöht. Urteile dazu gibts in unserer Urteilssammlung, z.B.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=260
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2287
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=91
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=591 - Hier würde der Mann ALG 2 bekommen, deshalb Ehevertrag nichtig.
Die Rechtssprechung verfährt auch da -wen wunderts- nach dem Unterhaltsmaximierungsprinzip. Länger und höher immer, weniger nimmer. Die Gestaltungsfreiheit von Eheverträgen endet jedenfalls regelmässig da, wo einer der Expartner wegen dem Ehevertrag Sozialleistungen in Anspruch nimmt. Das ist ein No-Go. Das mit der salvatorische Klausel ist richtig. Aber ihr könnt Gift drauf nehmen: Nur dann, wenn es Unterhalt erhöht. Urteile dazu gibts in unserer Urteilssammlung, z.B.
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