21-01-2012, 00:14
(19-01-2012, 03:45)sorglos schrieb: Schön, dass du trotzdem mal wider vorbeischaust...
(24-12-2011, 22:52)helmut schrieb: "Rückendeckung von Ärzten" werde ich nicht bekommen wg. ärztlicher Schweigepflicht.Du bist doch verheiratet, also hast du automatisch gem.Sorgerecht. Von daher dürfte es kein problem sein, wenn du mit dem Kind zu einem Arzt/Psychiater gehst.
Hast du denn zwischenzeitlich was in die Richtung unternehmen können? Auch der Vorschlag von @Austriake, den Ärzten eine Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Jugendamt vorzuschlagen, ist ein gute Idee. Hier dürfte dir das gerade verabschiedete Kinderschutzgesetz zugute kommen, mit neuen Regeln zur ärtzlichen Kommunikation mit dem Jugendamt. Weise die Ärzte darauf hin.
(18-01-2012, 23:29)helmut schrieb: lt. meinem Anwalt geht es im Verfahren der einstweiligen Anordnung des Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht um eine Beweisführung bzgl. der Krankheit der Frau sondern um eine Glaubhaftmachung.Na, ja, das ist sozusagen wohl schon "juristisch korrekt". Es sind nur ziemlich wenig Fälle bekannt, in denen einem Mann und Vater diese Glaubhaftmachung wirklich in der Form gelang, dass er die gerichtlichen Vorurteilshürde von wegen "kleines Kind gehört halt zur Mutter" überwinden konnte.
Deine Chance liegt wohl eher darin, dass die Frau durch ihr persönliches Verhalten vor dem Gerichtstermin und in dem Gerichtstermin "glaubhaft darstellt" dass sie krank ist.
Ich wünsche dir wirklich, dass die Mutti "ihren Auftritt" hat. Ansonsten wird wohl am Ende des Tages das ABR bei Mutti sein.
Das ABR wird nicht bei der Mutter sein!
Das Verfahren der einstweiligen Anordnung ist rein schriftlich.
Meine Zeit ist eingeschränkt und der zweite Anwalt, der Medizinrecht mit abdeckt hat das Krankheitsthema besser verstanden.
Ich habe das Jugendamt angeschrieben und um Beratungstermin gebeten. Den wird es geben. Ob meine Frau, die ich natürlich von dem Termin in Kenntnis gesetzt habe, an dem Termin teilnehmen wird, weiß ich nicht, ist auch nicht mein Problem.
Vorher werde ich alleine gemäß Empfehlung des Jugendamtes einen Termin mit einem Berater von einem Verein zur Unterstützung von Angehörigen psychisch kranker Menschen haben.
Die Tochter muss zum Kinderpsychologen. Ich habe nur noch keine Idee, wie ich das genau mache.